Kempen
Kein Zwang mehr zu Kabel-TV: Das Nebenkostenprivileg fällt
Es ist so weit! Die Übergangszeit für das Nebenkostenprivileg läuft bis zum 1. Juli 2024 ab. Dieses erlaubte bis vor Kurzem noch Vermietern, mit einem Kabel-TV-Anbieter einen Vertrag abzuschließen und die Kosten dafür auf alle Mieter umzulegen – ganz egal, ob sie das Angebot nutzen oder nicht. Doch von nun an kann jeder selbst entscheiden.
- Definition des Nebenkostenprivilegs und dessen Bedeutung
- Nachteile des Nebenkostenprivilegs
- Was sich zum 1. Juli 2024 beim Fernsehen ändert
- Kann ich mein Kabel-TV weiter nutzen?
- Welche TV-Alternativen gibt es ohne Nebenkostenprivileg?
- Digitales terrestrisches Fernsehen über Antenne mit DVB-T2 HD
- Fernsehen über das Internet: IPTV und Streaming
- Fernsehen über Satellit
- Wird Fernsehen teurer ohne Nebenkostenprivileg?
Definition des Nebenkostenprivilegs und dessen Bedeutung
Damals noch als Erleichterung für die Einführung des Kabelfernsehens gedacht, erlaubte es Mitte der 80er Jahre Vermietern einen Sammelvertrag für ihre Immobilie abzuschließen und die Kosten auf alle Mieter zu verteilen. Diese mussten sich im Umkehrschluss um nichts kümmern und profitierten im gleichen Zuge von einem günstigeren Vertrag. Die Kosten für den Anschluss werden als Bestandteil der Nebenkosten abgerechnet.
Nachteile des Nebenkostenprivilegs
Da es jedoch mittlerweile viele Alternativen zum Kabelanschluss gibt, ist die Kundenbindung durch den Vermieter nicht mehr zeitgemäß. Ganz besonders Mieter, die den TV nur noch durch das Internet nutzen oder ihr Programm über Antenne beziehen haben durch diese Regelung unnötige Kosten. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber Ende 2021 das Nebenkostenprivileg abgeschafft und den Betroffenen bis zum 1. Juli 2024 Zeit gegeben, die Änderung umzusetzen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt können Millionen Mieter frei entscheiden, wie sie ihren Fernseher nutzen möchten.
Was sich zum 1. Juli 2024 beim Fernsehen ändert
Sowohl Mieter als auch Vermieter sind von dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs betroffen. Doch ab jetzt können Mieter selbst entscheiden, wie sie ihren Fernseher nutzen wollen – egal ob über Antenne, Internet, Kabel oder TV-Box. Wer bis jetzt jedoch noch kein entsprechendes Schreiben seines Vermieters erhalten hat, sollte sich keine Sorgen machen. Wenn der Fall eintreten sollte, dass der Vermieter den Kabel-TV-Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt und darüber informiert hat, läuft der Service weiter, darf allerdings ab 1. Juli 2024 nicht mehr über die Nebenkosten abgerechnet werden. Sie haben in diesem Fall also noch Zeit, sich über bestehende Alternative zum bisherigen Kabelvertrag zu informieren.
Achtung: Die Verbraucherzentralen warnen vor Medienberatern, die Mietern an der Haustür neue Verträge mit TV-Anbietern verkaufen. Solche Angebote sollten in der Regel gründlich überprüft werden, da Ihnen niemand von heute auf morgen den Anschluss kappen wird. Wenn Sie eine Beratung zum Thema suchen, helfen Ihnen auch gerne unsere Mitarbeiter vor Ort weiter.
Kann ich meinen Kabel-Anschluss weiter nutzen?
Sobald Sie die Information vom Vermieter über den Wegfall des bisherigen Kabelvertrages erhalten, bekommen Sie wahrscheinlich im gleichen Zuge auch ein Angebot, um den Service weiter nutzen zu können. Falls Sie mit der aktuellen Situation zufrieden sind und kein Interesse an Alternativen haben, können Sie natürlich einen eigenen Vertrag mit dem bisherigen Anbieter abschließen. Doch andere Angebote zu prüfen lohnt sich! Ein Einzelvertrag ist in der Regel nämlich teurer als der bisherige Sammelvertrag.
Wenn Sie vom Kabel-TV zu einer Alternative wechseln, wird der Vermieter den bisherigen Kabelanschluss sperren oder verplomben lassen – allerdings nicht ohne dies vorher anzukündigen. Beziehen Sie Telefon, Internet und Fernsehen über einen Anbieter laufen die nicht gekündigten Dienste auch nach einer Stilllegung des TV-Anschlusses weiter.
Welche TV-Alternativen gibt es ohne Nebenkostenprivileg?
Generell gibt es vier Möglichkeiten, Ihr TV-Programm zu beziehen: DVB-T2 HD über Zimmer- oder Dachantenne, IPTV oder Internetfernsehen, TV-Streaming und Satellitenfernsehen.
Digitales terrestrisches Fernsehen über Antenne mit DVB-T2 HD
2016 hat in Deutschland digitales terrestrisches Fernsehen mit DVB-T2 den Standard DVB-T abgelöst, seit 2019 ist es in vielen Ballungsräumen zu haben. Bei DVB-T2 HD gelangt das Fernsehsignal über eine Zimmer- oder eine Dachantenne zu Ihrem Gerät, zum Empfang benötigen Sie außerdem einen passenden Receiver oder Settop-Box. Neuere TV-Geräte haben oft einen integrierten DVB-T2-Receiver, erkennbar an dem grünen DVB-T2 HD-Logo oder einem Freenet-TV-Logo.